Die Bauproduktenverordnung und ihr Einfluss auf harmonisierte europäische Normen

Die Bauproduktenverordnung (CPR) 305/2011 trat in allen ihren Teilen am 1. Juli 2013 in Kraft. Daher müssen alle auf den Markt gebrachten Bauprodukte, für die harmonisierte Normen gelten, ein CE-Zeichen tragen. Die CPR hat das Ziel, sicherzustellen, dass verlässliche leistungsbezogene Daten über eine Leistungserklärung (DoP) für Bauprodukte verfügbar sind. Das beinhaltet auch die „Sicherheit im Brandfall“, die eine der sieben „Grundanforderungen an Bauwerke“ ist. 

Der eigentliche Zweck der CPR ist es, technische Hindernisse zu beseitigen, um den freien Verkehr von Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der europäischen Union zu gewährleisten. Das wird erreicht durch:

  • Ein System harmonisierter technischer Spezifikationen. Zurzeit gelten über 420 harmonisierte Normen für Bauprodukte (hENs),
  • Ein übereinstimmendes System der Konformitätsbescheinigung und Leistungsbeständigkeit für jede Produktfamilie auf Basis der harmonisierten technischen Spezifikationen,
  • Ein Rahmenwerk notifizierter Stellen, und
  • Ein obligatorisches CE-Zeichen als Ausweis für die Produkte im internen europäischen Markt.

Die DoP ist der wichtigste Ansatz in der CPR. Sie ersetzt die Konformitätsbescheinigung (AoC) der Bauproduktenrichtlinie CPD. Der Hersteller muss eine DoP erstellen, wenn ein Produkt im Rahmen einer harmonisierten Norm oder einer europäischen technischen Bewertung (ETA) auf den Markt gebracht wird. Indem der Hersteller seine DoP erstellt, übernimmt er die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Die große Herausforderung für den Hersteller ist es, alle harmonisierten Normen durch Ersetzen der AoC durch die DoP in den jeweiligen ZA Anhängen der Norm zu überarbeiten.

Es gibt nach wie vor keine harmonisierten europäischen Anforderungen für die Grundanforderung „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“. Allerdings werden sie schon teilweise in die zur Überarbeitung stehenden harmonisierten Produktnormen gemäß produktspezifischer Kommissionsmandate (gefährliche Substanzen) übernommen. Einige Mitgliedstaaten regeln bereits auf nationaler Basis Innenraumemissionen und machen eigene Zeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich. Als Beispiele seien genannt

  • Deutschland: Ü-Zeichen (DIBt/AgBB)
  • Frankreich: Zeichen für Innenraumemissionen
  • Belgien: vorgesehenes Zeichen in Anlehnung an das deutsche Ü-Zeichen.

Diese nationalen Regelungen zu Innenraumemissionen werden von der Kommission als mögliche Handelshemmnisse gegen das CE- Zeichen gesehen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die CPR nicht darauf zielt, nationale Bauvorschriften zu harmonisieren. Jeder Mitgliedstaat kann nach wie vor seine eigenen Anforderungen und Sicherheitsniveaus festlegen. Was den Brandschutz angeht, ist das obligatorische Klassifizierungssystem für Bauprodukte über Daten aus Tests zum Brandverhalten (wie Nichtbrennbarkeit, Enflammbarkeit, seitliche Flammenausbreitung, Wärmeabgabe) in EN 13501 beschrieben. Nicht obligatorisch sind europäische Klassifizierungen und Prüfverfahren zu Rauchentwicklung, brennendem Abtropfen und Azidität für Kabel. Sie können von den einzelnen Mitgliedstaaten in verbindliche nationale Regelwerke übernommen werden. Folgende Mitgliedstaaten haben Regelungen zu diesen Bereichen: 

  • Brennendes Abtropfen für Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, Ungarn
  • Rauchentwicklung für die Niederlanden, Nordischen Ländern, Polen, Ungarn

Darüber hinaus bestehen in Polen nationale Anforderungen an die Toxizität von Bauprodukten, für die es keine europäischen Klassifizierungssysteme und Tests gibt.

Näheres zur BPV: http://www.baustoffindustrie.de/root/img/pool/downloads_2012/nov1112/bauprodukteverordnung.pdf 

 

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