Brandschutz und Innenraumemissionen von Wandbekleidungen. EU Anforderungen und nationale Alleingänge

Wandbekleidungen sind Bauprodukte, die in der Europäischen Union in der Produktnorm EN 15102 „Dekorative Wandbekleidungen - Rollen- und Plattenform" harmonisiert wurden. Wie alle europäischen Produktnormen enthält sie Vorgaben um die grundlegenden Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen; sie sind die Voraussetzung für die Erteilung des CE-Zeichens. Mit dem CE-Zeichen kann die Wandbekleidung in allen EU Mitgliedsstaaten auf den Markt gebracht werden.

EN 15102 enthält Anforderungen zum Brandschutz sowie zur Freisetzung von Formaldehyd und gefährlichen Stoffen (Schwermetallen, VC-Monomer), Schallabsorption und Wärmedurchlasswiderstand. 

 Anforderungen an das Brandverhalten werden gewöhnlich ohne weiteren Zusatz von Flammschutzmitteln von Wandbekleidungen erfüllt. Wenn das Produkt mit den CWFT (Klassifizierung ohne weitere Prüfung) Kriterien übereinstimmt, muss kein Brandtest durchgeführt werden. Die CWFT Tabelle im Anhang der Norm enthält Kriterien für sieben Familien unterschiedlicher Wandbekleidungen mit festgelegten Flächengewichten und Dicken (sie machen über 90% des Marktes aus). Alle sieben Familien erfüllen die Anforderungen zum Brandverhalten in Euroklasse D, während es keine Anforderungen für Rauchentwicklung (s3) und Abtropfen (d2) gibt. 

Wie schon gesagt, enthält die EN 15102 neben dem Brandverhalten auch weitere Vorgaben gemäß der grundlegenden Anforderung (ER3) "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz". Jedoch wurden die Anforderungen bisher noch nicht von der Kommission harmonisiert, so dass es von verschiedenen Mitgliedsstaaten nationale Alleingänge gibt.

In Deutschland wird in Zukunft eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Gesundheitsschutz das Anbringen eines Überwachungszeichens (Ü-Zeichen) auf Tapeten in Versammlungsstätten zusätzlich zum DIN EN 15102 CE-Zeichen erfordern. Die Anforderungen basieren auf der „gesundheitlichen Auswertung von Innenraumemissionen aus Bauprodukten" des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Vorschrift wird voraussichtlich 2014 eingeführt.

In Frankreich verlangt  ein Erlass vom 19. April 2011, dass Bauprodukte, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge, sowie Farben und Lacke mit einem Zeichen für Innenraumemissionen gekennzeichnet werden. Der Erlass wurde zum 1.1.2012 rechtskräftig. Für auf dem Markt bereits befindliche Produkte wurde die Einführung auf den 1. September 2013 festgelegt.

Die Kommission ist über diese nationalen Alleingänge nicht erfreut, da immer mehr Staaten (Belgien ist sehr wahrscheinlich der nächste Kandidat) ihre eigenen zwingend vorgeschriebenen nationalen Zeichen erführen wollen. 

Die Kommission betrachtet diese Aktivitäten als Handelshemmnisse und hat die Absicht kundgetan, Deutschland und möglicherweise andere Mitgliedsstaaten zu verklagen. Da jedoch die ER3 bisher nicht harmonisiert wurde, gibt es für die Kommission nur wenig Aussichten, sich hier durchzusetzen.

 Wandbekleidungen sind Bauprodukte, die in der Europäischen Union in der Produktnorm EN 15102 „Dekorative Wandbekleidungen - Rollen- und Plattenform" harmonisiert wurden. Wie alle europäischen Produktnormen enthält sie Vorgaben um die grundlegenden Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen; sie sind die Voraussetzung für die Erteilung des CE-Zeichens. Mit dem CE-Zeichen kann die Wandbekleidung in allen EU Mitgliedsstaaten auf den Markt gebracht werden.

EN 15102 enthält Anforderungen zum Brandschutz sowie zur Freisetzung von Formaldehyd und gefährlichen Stoffen (Schwermetallen, VC-Monomer), Schallabsorption und Wärmedurchlasswiderstand. 

 Anforderungen an das Brandverhalten werden gewöhnlich ohne weiteren Zusatz von Flammschutzmitteln von Wandbekleidungen erfüllt. Wenn das Produkt mit den CWFT (Klassifizierung ohne weitere Prüfung) Kriterien übereinstimmt, muss kein Brandtest durchgeführt werden. Die CWFT Tabelle im Anhang der Norm enthält Kriterien für sieben Familien unterschiedlicher Wandbekleidungen mit festgelegten Flächengewichten und Dicken (sie machen über 90% des Marktes aus). Alle sieben Familien erfüllen die Anforderungen zum Brandverhalten in Euroklasse D, während es keine Anforderungen für Rauchentwicklung (s3) und Abtropfen (d2) gibt. 

Wie schon gesagt, enthält die EN 15102 neben dem Brandverhalten auch weitere Vorgaben gemäß der grundlegenden Anforderung (ER3) "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz". Jedoch wurden die Anforderungen bisher noch nicht von der Kommission harmonisiert, so dass es von verschiedenen Mitgliedsstaaten nationale Alleingänge gibt.

In Deutschland wird in Zukunft eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Gesundheitsschutz das Anbringen eines Überwachungszeichens (Ü-Zeichen) auf Tapeten in Versammlungsstätten zusätzlich zum DIN EN 15102 CE-Zeichen erfordern. Die Anforderungen basieren auf der „gesundheitlichen Auswertung von Innenraumemissionen aus Bauprodukten" des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Vorschrift wird voraussichtlich 2014 eingeführt.

In Frankreich verlangt  ein Erlass vom 19. April 2011, dass Bauprodukte, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge, sowie Farben und Lacke mit einem Zeichen für Innenraumemissionen gekennzeichnet werden. Der Erlass wurde zum 1.1.2012 rechtskräftig. Für auf dem Markt bereits befindliche Produkte wurde die Einführung auf den 1. September 2013 festgelegt.

Die Kommission ist über diese nationalen Alleingänge nicht erfreut, da immer mehr Staaten (Belgien ist sehr wahrscheinlich der nächste Kandidat) ihre eigenen zwingend vorgeschriebenen nationalen Zeichen erführen wollen. 

Die Kommission betrachtet diese Aktivitäten als Handelshemmnisse und hat die Absicht kundgetan, Deutschland und möglicherweise andere Mitgliedsstaaten zu verklagen. Da jedoch die ER3 bisher nicht harmonisiert wurde, gibt es für die Kommission nur wenig Aussichten, sich hier durchzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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