Die Überarbeitung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) ist abgeschlossen und wird zur Bauproduktenverordnung (BPV). Die BPV wurde in der 2. Lesung des Europäischen Parlaments am 18. Januar 2011 verabschiedet und wird Mitte bis Ende 2011 rechtsverbindlich. Formal wird die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Viele ihrer Verfügungen werden jedoch erst ab 1.Juli 2013 angewandt werden, da eine Übergangsperiode benötigt wird. So wird die frühere zeitaufwendige Einführung der BPR in die nationalen Bauvorschriften demnächst der Vergangenheit angehören.
Die BPV regelt Bauprodukte, die durch eine harmonisierte europäische Norm abgedeckt sind oder mit einer Europäischen Technischen Zulassung übereinstimmen. Diese Produkte dürfen ein CE-Zeichen benutzen, das ein „Pass" zum freien Warenverkehr in den europäischen Mitgliedsstaaten ist. Zukünftig werden die in einem CE-Zeichen enthaltenen Erklärungen von den einzelnen Mitgliedsstaaten überwacht und die Kontrollen für kleine und mittlere Unternehmen sowie „Mikro-Unternehmen" gelockert.
Es gibt keine besonderen Änderungen zum Brandschutz. Die sechs grundlegenden Anforderungen der BPR, die auch die Anforderung „Brandschutz" enthalten, wurden in der BPV in „Basisanforderungen an Bauwerke" umbenannt. Eine weitere Basisanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" wurde in Anhang A der BPV aufgenommen. Sie besagt, dass „Bauwerke so entworfen, errichtet und abgerissen werden müssen, dass der Gebrauch natürlicher Ressourcen nachhaltig ist und besonders Folgendes gewährleistet:
Es ist unklar, welche Auswirkungen die neue Basisanforderung Nachhaltigkeit auf die zukünftige Verwendung von Bauprodukten haben wird.
Die Überarbeitung der europäischen Prüfverfahren zum Brandverhalten von Bauprodukten durch CEN/TC 127 wurde abgeschlossen. Die folgenden überarbeiteten Normen wurden 2010 veröffentlicht und sind seitdem größtenteils als nationale Normen von den Mitgliedsstaaten übernommen worden:
Da die Europäische Kommission keine Änderungen erlaubt, die zu einer geänderten Klassifizierung der bereits geprüften Bauprodukte führen könnte, enthalten die überarbeiteten Normen eher redaktionelle als technische Änderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/construction/construction-products/index_de.htm