Die Überarbeitung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) ist abgeschlossen und wird Ende 2008 dem europäischen Parlament vorgelegt werden. Es gibt keine Änderungen zum Brandschutz. Zu den sechs grundlegenden Anforderungen - nun „Basisanforderungen an Bauwerke" -, die auch die Anforderung „Brandschutz" enthalten, wurde eine weitere, „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" hinzugefügt. Die BPR wird zur Bauproduktenverordnung, die als nationale Verordnung in den EU Mitgliedstaaten innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam wird. So wird die früher zeitaufwendige Einführung der BPR in die nationalen Bauvorschriften demnächst der Vergangenheit angehören.
Die neue Vorschrift berücksichtigt eine harmonisiertes Vorschriftenwerk, die Notwendigkeit zur Präzisierung und Vereinfachung, und die Stärkung der Glaubwürdigkeit des gesamten Systems, insbesondere durch die Verbesserung der Kriterien für die Benennung und Notifizierung von Stellen und durch eine bessere Koordinierung der Marktüberwachung.
Die auf einem CE-Zeichen gemachten Angaben sollen durch die einzelnen Mitgliedstaaten überwacht werden. Die Kontrollen für kleine und mittlere Unternehmen (SME) sollen jedoch gelockert werden. Neue freiwillige Qualitätszeichen wie z.B. für Sandwich-Elemente werden eingeführt. Die bestehenden nationalen Qualitätszeichen wie beispielsweise das deutsche IVH Zeichen für geschäumtes Polystyrol oder das IVPU Zeichen für Polyurethan-Schaumstoffe, die durch das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt zertifiziert sind, könnten dabei auf der Strecke bleiben.
Parallel zur Überarbeitung der BPR arbeitet CEN/TC 127 „Brandschutz in Gebäuden" an der Neufassung der Prüfverfahren zum Brandverhalten von Bauprodukten:
- Nichtbrennbarkeit nach EN ISO 1182
- Heizwert nach EN ISO 1716
- Thermische Beanspruchung im Single Burning item (SBI) Test nach EN 13823
- Entzündbarkeit nach EN ISO 11952-2, sowie
- Fußbodenbeläge nach EN ISO 9239-1.
Die Überarbeitung der auf ISO basierenden Tests werden in Zusammenarbeit mit ISO/TC 92 „Brandschutz" durchgeführt.
Da die Europäische Kommission keine Änderungen erlaubt, die zu einer geänderten Klassifizierung der bereits geprüften Bauprodukte führen könnte, werden eher redaktionelle als technische Änderungen in den Normen vorgenommen werden.