Am 1. April 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Ausnahmeregelung für Decabromdiphenylether (Deca-BDE) in Zusammenhang mit der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) von 13. Oktober 2005 (Decision 2005/717/EC) mit der Begründung aufgehoben, dass die Europäische Kommission einen unzulässigen Beurteilungsmaßstab, nämlich eine EU Risikoeinschätzung, als Basis für diese Ausnahmeregelung zugrunde gelegt hat. Das Urteil tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für das Europäische Parlament und Dänemark, die vor zwei Jahren den Fall vor den Gerichtshof brachten. Mehrere andere Mitgliedsstaaten unterstützten Dänemark bei Gericht: Finnland, Schweden, Norwegen (technisch kein EU Mitgliedsstaat) und Portugal.
Der EuGH befand, dass die Kommission es versäumt habe, festzustellen, ob Substitute für Deca-BDE verfügbar seien und ob Ersatzprodukte negativere Einflüsse mit sich brächten als die weitere Verwendung von Deca-BDE. Der EuGH entschied, dass Formfehler und nicht der Mangel an wissenschaftlichem Rückhalt oder Sicherheitsdaten zur Aufhebung der Ausnahmeregelung führten.
"Das Gericht befand, dass die Kommission einen unzulässigen Beurteilungsmaßstab, eine EU Risikoeinschätzung, als Basis für die Ausnahmeregelung zugrunde gelegt hat, die keine der in der RoHS-Richtline vorgesehen Kriterien ist. Das Gericht bezweifelte weder die Richtigkeit oder andere Punkte der Risikoeinschätzung für Deca-BDE noch wurde es befragt, darüber zu entscheiden, so dass die Risikoeinschätzung selbst von dem Urteil nicht betroffen ist. Es ist die RoHS-Richtlinie Ausnahmeregelung, und nur diese Ausnahmeregelung und nicht die Risikoeinschätzung, die aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass Mängel im vorangegangenen Ausnahmeregelungsprozess überarbeitet und korrigiert werden können. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Ausnahmeregelung in Kraft bleibt, um zu ermöglichen, dass diese Überarbeitung vordringlich erfolgen kann", gab der frühere Richter beim EuGH, Sir David Edward, in einem Kommentar zu dieser Entscheidung bekannt.
Die Folge der Entscheidung ist, dass Deca-BDE Verwender nur drei Monate Zeit haben, alternative Flammschutzmittel zu finden und ihre Rezepturen entsprechend zu ändern bevor die Ausnahmeregelung ausläuft.