In einer Pressemitteilung vom 26.03.2007 fordert das Umweltbundesamt (UBA) erneut das Verwendungsverbot des Flammschutzmittels Decabromdiphenylether (DecaBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten, z.B. Computern oder Fernsehern.
Die Europäische Union wollte ursprünglich ab Juli 2006 die Verwendung dieses Flammschutzmittels im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" (RoHS-Richtlinie) für alle polybromierte Biphenyle (PBB) und Diphenylether (PBDE) - darunter fällt auch DecaBDE - verbieten.
2004 wurde im Rahmen der EU-Altstoffverordnung die Risikobewertung (Risk Assessment) für DecaBDE (sie dauerte 10 Jahre) abgeschlossen und keine Risikominderungsmaßnahmen empfohlen. Daher hob die Europäische Kommission die Regelung für DecaBDE gegen den Willen des Europäischen Parlaments im Herbst 2005 auf - also noch bevor sie überhaupt in Kraft treten konnte. Die Europäische Kommission kann Ausnahmen dieser Verwendungsverbote zulassen, falls der Einsatz eines Ersatzstoffes technisch oder wissenschaftlich nicht möglich ist oder die Ersatzstoffe schädlicher sind als der betreffende Stoff. Laut UBA ist beides bei DecaBDE jedoch nicht der Fall, da es schwer abbaubar (persistent) ist und sich in der Umwelt und Lebewesen anreichert. Es gibt weiterhin Hinweise, dass sich DecaBDE in der Umwelt teilweise zu den niedriger bromierten und stärker giftigen Chemikalien Penta- oder Octabromdiphenylether abbaut. Dieser Auffassung sind auch Dänemark und das EU-Parlament, die die rechtliche Grundlage für die Aufhebung des Verwendungsverbots durch die EU-Kommission infrage stellen und daher im Januar 2006 gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht haben.
Das UBA weist darauf hin, dass eine Reihe innovativer Unternehmen schon seit Jahren auf den Einsatz von DecaBDE verzichtet, einige von Ihnen möchten langfristig ganz ohne bromierte Flammschutzmittel auskommen. Stattdessen verwenden sie z.B. halogenfreie Organophosphorverbindungen, Aluminium- und Magnesiumhydroxide, roten Phosphor, Metallphosphinate oder stickstoffbasierte Flammschutzmittel - oder veränderte Gerätekonstruktionen. In Deutschland verzichten die im Verband der kunststofferzeugenden Industrie (VKE, inzwischen PlasticsEurope) organisierten Kunststoffhersteller schon seit 1986 freiwillig auf DecaBDE.
Auch in den USA gibt es derzeit in den Staaten Washington und Maine Gesetzesvorlagen zum Verbot von polybromierten Diphenylethern einschließlich DecaBDE.
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2007/pd07-015.htm
http://www.umweltbundesamt.de/produkte/flammschutzmittel/decabromdiphenylether.htm
http://www.nrcm.org/legislature_deca.asp#updates
http://www.maine.gov/dep/rwm/publications/legislativereports/pdf/finalrptjan07.pdf
http://www.legislature.ca.gov/cgi-bin/port-postquery?bill_number=ab_706&sess=CUR&house=B&author=leno