Die europäische Richtlinie zum Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro/ Elektronikgeräten (RoHS, 2002/95/EC) wurde inzwischen in den meisten Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt. China hat ähnliche Regelungen im Rahmen des Gesetzes „Maßnahmen zur Handhabung der Schadstoffkontrolle elektronischer Informationsprodukte" (Measures for Administration of the Pollution Control of Electronic Information Products), als „Chinesische RoHS" erlassen. Sie wird dieselben sechs Gefahrstoffe, die in der EU Richtlinie geregelt sind, nämlich die Schwermetalle Cadmium, Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom, sowie die Flammschutzmittel polybromierte Biphenyle (PBB) und Diphenylether (PBDE) enthalten.
Die Kontrolle wird hauptsächlich über ein Zeichen erfolgen, das die Lieferanten auf das verkaufte Gerät anbringen müssen, oder das eindeutig aus den Begleitpapieren ersichtlich sein muss, wenn eine Kennzeichnung des Gerätes nicht möglich ist.
Das grüne e mit den zwei Pfeilen in einem Kreis ist das Zeichen für Geräte, die frei von den geregelten Schadstoffen sind. Das orangene Symbol gibt die Kennzeichnung des „umweltfreundlichen Gebrauchszeitraums" an.
Die Zahl in der Kreismitte sagt dem Verbraucher, wie lange das Produkt ohne Risiko für seine Gesundheit oder die Umwelt infolge der im Produkt enthaltenen Gefahrstoffe sicher gebraucht werden kann.
Die Kennzeichnung wird bereits für März 2007 gefordert, aber ein Zeitpunkt für das Verbot der Schadstoffe ist noch unklar. Vorschriften, die diesen Aspekt des neuen Gesetzes klären sollen, werden in Kürze erwartet. Das chinesische Gesetz hat einen breiteren Ansatz als die EU Richtlinie: die EU z.B. regelt ein Gerät nur, wenn man es anschließt, während die chinesische Entwurfsliste der elektronischen Informationsprodukte auch Materialien, die im Herstellungsprozess des elektrischen Geräts verwendet werden, berücksichtigt.
Das chinesische Gesetz hat jedoch ein Schlupfloch für chinesische Hersteller, die weiter Produkte mit Schadstoffen produzieren, offen gelassen: solange die Produkte nur für den Export bestimmt sind, wird es nicht angewendet.